Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Übersicht

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in Verbindung mit Verträgen oder Angeboten zwischen der Firma "LaborConsultingGenius GmbH" (nachfolgend "LCG" genannt) und Kunden (nachfolgend "Kunde" genannt) für alle Aufträge über Beratungs-, Projekt-, Schulungs- und ähnliche Dienstleistungen.

§ 2 Gegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die angebotene bzw. vereinbarte Dienstleistung, die nach fachlicher Kompetenz, angemessener Aus- und Fortbildung und Anwendung aktueller Kenntnisse und Erfahrungen erbracht wird.

§ 3 Leistungsumfang

Die Art, die Vorgehensweise und die Aufgabenstellung der zu liefernden Dienstleistungen werden auf der Basis des Angebotes bzw. des Vertrages geregelt. Ergänzungen, Änderungen oder Erweiterungen bedürfen immer der Zustimmung beider Parteien und einer schriftlichen Vereinbarung.

§ 4 Vertraulichkeit

Die Vertragsparteien sind verpflichtet, Informationen über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Auch sonstige Kenntnisse und Informationen, soweit sie nicht offenkundig sind, dürfen nicht weiter verwendet oder an Dritte weitergeben werden. Dies gilt auch für alle beteiligten Mitarbeiter auf beiden Seiten. Die Verschwiegenheitspflicht bleibt auch nach Vertragsbeendigung erhalten. Jegliche Daten von Kunden werden nicht für Werbezwecke genutzt oder weitergegeben. Die DSGVO wird in allen Belangen eingehalten. 

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich "LCG" bei allen, für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Tätigkeiten zu unterstützen. Der Kunde schafft insbesondere unentgeltlich alle Voraussetzungen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung eines Auftrages erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen u.a., dass der Kunde:

den Mitarbeitern von "LCG" jederzeit Zugang zu den, für Ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgt.

eine Kontaktperson benennt, die den Mitarbeitern von "LCG" in der Zeit des Projektes zur Verfügung steht. Die Kontaktperson ist im Bezug auf diesen Auftrag entscheidungsbefugt.

Arbeitsplätze für die Mitarbeiter der Fa. "LCG", einschließlich aller erforderlichen Arbeitsmittel, wenn nötig auch Schutzkleidung ausreichend und zeitnah zur Verfügung stellt.

die Mitarbeiter von "LCG" rechtzeitig und umfassend über mögliche Gefahrenquellen und Verhaltensweisen sowie besondere Gesetze, Normen, Regelwerke und kundeninterne Regelungen informiert, die im Rahmen der Tätigkeiten zu beachten bzw. einzuhalten sind.

§ 6 Annahmeverzug

Entsteht beim Kunden ein Verzug in der Annahme der Leistungen, indem z.B. vom Kunden ausdrücklich gewünschte terminierte Zeitkontingente zu der verabredeten Zeit nicht abgerufen und deshalb von "LCG" nicht wie geplant geleistet werden können, oder verzögert oder unterlässt der Kunde eine ihm, nach § 5 oder sonst wie obliegende Mitarbeit, so kann "LCG" für die infolgedessen nicht geleisteten Dienste 50 % der vereinbarten Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Unberührt bleiben Ansprüche von "LCG" auf Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen, einschließlich entstandener Stornokosten.

§ 7 Urheberrechte

Sämtliche Rechte aus und an den im Rahmen des Auftrages erarbeiteten kundenspezifischen Ergebnissen und Unterlagen gehen mit der Entstehung und Bearbeitung auf den Kunden über. "LCG" erhält ein eingeschränktes Mitnutzungsrecht, soweit die Vertraulichkeit hiervon nicht gefährdet wird. Von "LCG" zur Verfügung gestellte Vorlagen, Dokumente, Formulare, Schulungsunterlagen und ähnliches dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung durch "LCG" vom Kunden nur für den eigenen Bedarf verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung führt zu einer Konventionalstrafe von 15.000€. LCG ist berechtigt Konzeptionen, Ideen und Erfahrungen aus diesem Auftrag, unter Wahrung der Vertraulichkeit und Anonymität, zu verwenden, weiter zu entwickeln und ggf. Dritten zugänglich zu machen, ohne dass dadurch Lizenz- und Ausgleichsansprüche des Kunden begründet werden.

§ 8 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung von "LCG" wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen die Fa."LCG" die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit zu verschieben. Gleichzusetzen sind Streik, Aussperrungen und ähnliche Umstände, durch diese "LCG" mittelbar oder unmittelbar betroffen ist.

§ 9 Gewährleistung, Haftung, Schadenersatz

Im Falle der nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung durch "LCG" hat der Kunde den Mangel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen ab Kenntnis bzw. Möglichkeit der Kenntnisnahme gegenüber "LCG" schriftlich anzuzeigen. "LCG" ist berechtigt begründeten Mängeln durch Nachbesserung abzuhelfen. "LCG" haftet nur für, von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Sach- oder Vermögensschäden im Rahmen der Versicherungszusagen des Versicherers. Die Schäden müssen hierzu explizit nachgewiesen und von der betrieblichen Haftpflichtversicherung als solche anerkannt werden. "LCG" schließt jegliche Haftung aus, die sich aus einem Verstoß gegen diese AGB ergeben könnten. Eigenschaften werden von "LCG" nicht zugesichert.
Die Umsetzung von Konzepten fällt ausschließlich in die Verantwortung des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich "LCG" von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit geschlossenen Dienstleistungsverträgen freizustellen.

§ 10 Treuepflichten

Die Vertragsparteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität.

§ 11 Vertragsdauer und Kündigung

Die Vertragsdauer ist im jeweiligen Angebot geregelt. Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit bzw. mit der Abnahme des Ergebnisses. Er kann von beiden Vertragspartnern jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Der Auftrag gilt als durchgeführt, wenn die im Vertrag aufgeführten Leistungen erbracht und die vorgesehenen Arbeitsergebnisse übergeben und geprüft worden sind.

§ 12 Abtretung

Eine Übertragung von Pflichten oder Abtretung von Rechten aus Dienstleistungsverträgen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung beider Vertragspartner.

§ 13 Honorar, Nebenkosten, Fälligkeiten

Die Höhe der Honorarsätze sowie Fahrt-, Aufenthalts- und Hotelkosten sind in den jeweiligen Angeboten bzw. Verträgen festgelegt. Das Honorar für die Dienstleistungen der Fa. "LCG" wird nach den, für ihre Tätigkeit aufgewendeten Zeiten ggf. einschließlich Reisezeiten berechnet (Zeithonorar). Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt monatlich. Alle Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen nach Rechnungserstellung, einschließlich der ausgewiesenen Mehrwertsteuer zu zahlen. Unberechtigte Skontoabzüge werden ggf. nachgefordert.

§ 14 Sonstiges

Abgegebene Angebote gelten ab Ausstellungsdatum für den im Angebot genannten Zeitraum oder bis zu dem im Angebot genannten Datum. Ist bis zu diesem Zeitpunkt kein Auftrag erteilt worden, ist "LCG" nicht mehr an das Angebot gebunden. "LCG" ist berechtigt, die Daten des Kunden im gesetzlichen Rahmen in einem Kundenverzeichnis zu führen und dieses ggf. für Referenz- und Akquisitionszwecke zu verwenden.
Sind Vorschriften der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, sind die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht betroffen. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften durch wirtschaftlich adäquate zu ersetzen.
Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der jeweiligen Angebote und Verträge bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Abweichende Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, soweit diese nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Ansprüche aus Verträgen sind von den Vertragspartnern innerhalb von zwei Jahren geltend zu machen.
Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
Gerichtsstand für beide Parteien ist München.

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